KFZ - Hilfe vom Staat
Die Finanzierung eines behindertengerechten PKWs kann unterstützt werden
- zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs
- für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung
- zur Erlangung einer Fahrerlaubnis
im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (Kfz-HV). Hierfür sind verschiedene Kostenträger zuständig. Die Krankenkassen kommen dabei eindeutig nicht in Frage. Eine steuerliche Erleichterung gibt es im Rahmen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Die wichtigsten Punkte hierzu sind nachfolgend dargestellt.
Voraussetzungen
Die Leistungsgewährung der Kfz-HV setzt voraus, dass
- der Behinderte infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsort zu erreichen.
- der Behinderte ein Kraftfahrzeug führen kann oder gewährleistet ist, daß ein Dritter das Kraftfahrzeug für ihn führt.
- der Behinderte nicht schon über ein Kraftfahrzeug verfügt, dessen weitere Benutzung ihm zumutbar ist.
Fahrzeugbeschaffung
- Die Kosten einer behinderungsbedingten Zusatzausstattung bleiben dabei unberücksichtigt.
- Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs wird in der Regel als Zuschuss geleistet.
- Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen des Behinderten.
- Die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs wird bis zur Höhe des Kaufpreises, höchstens jedoch mit bis zu 9500 Euro gefördert.
Behinderungsbedingte Zusatzausstattung
Für eine Zusatzausstattung wegen der Behinderung, ihren Einbau, ihre technische Überprüfung und die Wiederherstellung ihrer technischen Funktionsfähigkeit werden die Kosten in vollem Umfang übernommen. Dies gilt
- Zu den Kosten, die für die Erlangung einer Fahrerlaubnis notwendig sind, wird ein Zuschuss geleistet.
- Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen des Behinderten.
- Kosten für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine werden in vollem Umfang übernommen.
Antragstellung
Leistungen sollten
- vor dem Abschluss eines Kaufvertrages über das Kraftfahrzeug und die behinderungsbedingte Zusatzausstattung
- sowie vor Beginn von Maßnahmen zur Erlangung einer Fahrerlaubnis beantragt werden.
Kostenträger
Neu: Gemeinsame Servicestellen der Rehabilitationsträger
In den neuen gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger erhalten Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen künftig in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis umfassende Beratung und Unterstützung. Die gemeinsamen Servicestellen informieren u.a. über Leistungsvoraussetzungen, ermitteln den zuständigen Rehabilitationsträger, helfen bei der Antragstellung und bleiben auch nach der Leistungsentscheidung Ansprechpartner der Betroffenen in allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
Die Zuständigkeit des sog. Leistungsträgers richtet sich nach folgenden Kriterien:
- Das Arbeitsamt ist für behinderte Arbeitnehmer zuständig, die weniger als 15 Jahre Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.
- Die Berufsgenossenschaften sind zuständig, wenn ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt.
- Die Rentenversicherung ist zuständig, wenn der Behinderte mehr als 15 Jahre seine Beiträge für die Rentenversicherung eingezahlt hat.
- Das Versorgungsamt ist zuständig für Kriegsopfer, Wehrdienstbeschädigte und andere Behinderte, sofern diese unter die Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes fallen oder sie von keinem anderen Träger einen Zuschuss erhalten können.
Art und Umfang der Kfz-Hilfe sind regional unterschiedlich, eine vorhergehende Information und Beratung ist daher zu empfehlen. Überörtliche Träger der Sozialhilfe verweisen dabei angesichts ihrer leeren Kassen gern auf vorhandene Behindertenfahrdienste und unterstellen damit eine ausreichende Möglichkeit zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft. Diese Auffassung ist grundsätzlich falsch und sollte von jedem Antragsteller zurückgewiesen werden.
Krankenkassen? Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) können nicht zur Sicherung der selbständigen Lebensweise. Dies beziehe sich jedoch nur auf die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens wie Gehen, Nahrungsaufnahme oder elementare Körperpflege. Der behindertengerechte Umbau eines Autos schaffe zwar einen mittelbaren Ausgleich, stelle aber kein Grundbedürfnis dar, erläuterten die Richter.
Steuerbegünstigung / Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Das Halten von Kraftfahrzeugen ist für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „H“, „Bl“ oder „aG“ im Schwerbehinderten-Ausweis (Hilflos, Blind oder außergewöhnlich Gehbehindert) von der Steuer befreit.
Die Kfz-Steuer ermäßigt sich um 50 % für Schwerbehinderte mit orangefarbener Flächenmarkierung im Schwerbehinderten-Ausweis (zugelassen zur unentgeltliche Beförderung im ÖPNV), wenn das Recht zur unentgeltlichen Beförderung nicht in Anspruch genommen wird. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden.
(Quelle: www.dias.de)
Stiftungen und Organisationen, die Menschen in Not helfen
„Ein Herz für Kinder“
Die BILD-Zeitung hat mit Hilfe der Spenden ihrer Leser den Verein Bild hilft „Ein Herz für Kinder“ ins Leben gerufen. Der Verein unterstützt Bedürftige, Vereine und Stiftungen. Zwei Drittel der Spenden sind für Projekte in Deutschland vorgesehen, ein Drittel wird für Projekte im Ausland verwendet. Der Verein hat schon häufig Familien bei der Anschaffung behindertengerechter Fahrzeuge unterstützt.
AWD Stiftung Kinderhilfe Deutschland
Die AWD Stiftung Kinderhilfe Deutschland unterstützt Kinder in unmittelbaren Notlagen. Gefördert werden Behandlungskosten, Therapien zur Linderung von Krankheiten und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität. Die Stiftung spendet auch Kleidung für Kinder in Not und bezuschusst Erholungsmaßnahmen.
Sterntaler Hilfe für schwerkranke Kinder e. V.
Die Sterntaler Hilfe für schwerkranke Kinder e. V. versteht sich als Initiative, an die Wünsche herangetragen werden können, die sonst für das kranke Kind und seine Familie unerfüllbar wären.
Der Verein hilft bei der Anschaffung von Spezialkrankenfahrstühlen, Arbeitstischen, verschiedenen Pflegemitteln und Spezialcomputern. Er hilft bei der Finanzierung behindertengerechter PKWs und übernimmt Teile der Kosten für die Anschaffung von Pflegehilfen, den behindertengerechten Umbau von KFZ, Wohnungen und Häusern.
Er übernimmt Pflegekosten und Reisekosten von Familienmitgliedern bei Rehabilitationsmaßnahmen der Kinder. In manchen Fällen erfüllt der Verein Herzenswünsche, wie zum Beispiel behindertengerechte Ferien auf dem Bauernhof.
Theodor-Fischwasser-Stiftung
Hilfe für schwerstbehinderte Kinder verspricht auch die Theodor-Fischwasser-Stiftung.
Sternstunden e. V.
Sternstunden e.V. unterstützt weltweit kranke, behinderte oder in Not geratene Kinder und Jugendliche. Gemeinsam mit dem Bayerischen Rundfunk engagieren sich die Sponsoren – BayernLB, bayerische Sparkassen und Versicherungskammer Bayern – das ganze Jahr über für Kinderhilfsprojekte in Bayern, in Deutschland und auf der ganzen Welt.
Verein zur Unterstützung behinderter Kinder e. V.
Der Verein zur Unterstützung behinderter Kinder e.V. möchte die Lebensqualität betroffener Kinder verbessern, indem er zum Beispiel Spiel- und Therapiegeräte, Technik und andere Hilfsmittel finanziert.
Franz Beckenbauer-Stiftung
Die Franz Beckenbauer-Stiftung unterstützt zum Beispiel einzelne Projekte, Organisationen, die Menschen mit Behinderung helfen und Einzelpersonen, die in Not geraten sind. In den vergangenen Jahren finanzierte die Stiftung zum Beispiel den barrierefreien Badumbau für einen siebenjährigen Jungen.
Clarence und Emma Mielech Stiftung
Auch die Clarence und Emma Mielech unterstützt Stiftung Menschen mit Behinderung oder schwerer Krankheit in Notlagen. Die Hilfe richtet sich vor allem an Personen, die erwerbsunfähig oder auf fremde Unterstützung angewiesen sind.
Süddeutsche Zeitung
Die Süddeutsche Zeitung setzt sich mit ihrem alljährlichen Adventskalender für hilfsbedürftige Menschen ein. Die Zeitung berichtet in der Vorweihnachtszeit täglich über das Schicksal armer, kranker und behinderter Menschen sowie über die Arbeit von Sozialverbänden, Tafeln, Nachbarschaftshilfen, Selbsthilfegruppen und Hospizen und bittet die Leser um Spenden.
Der Adventskalender arbeitet eng mit Sozialämtern, Wohlfahrtsverbänden, ausgewählten Vereinen und Selbsthilfegruppen zusammen. Er unterstützt hilfsbedürftige Menschen schnell und unbürokratisch, wenn das Geld für Kleidung, Lebensmittel, Einrichtungsgegenstände, Waschmaschinen oder andere wichtige Anschaffungen fehlt.
Stiftung Antenne Bayern
Die Stiftung hilft ebenfalls Menschen in Not und sozialen Organisationen. Die Hörerinnen und Hörer machen die Stiftung auf Notfälle in der Nachbarschaft oder Umgebung aufmerksam; oft wenden sich Betroffene auch direkt an die Stiftung.
Otto und Lonny Bayer-Stiftung
Die Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, in Not geratene Menschen zu unterstützen und ihnen Perspektiven zur Lösung ihrer Probleme zu bieten. Ihrer Satzung entsprechend bewilligt sie Hilfen für Einzelpersonen und Familien, die sich aus körperlichen, geistigen oder seelischen Gründen in Not befinden und der Hilfe bedürfen oder deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt.
Cronstett- und Hynspergische evangelische Stiftung zu Frankfurt am Main
Die Stiftung unterstützt ebenfalls Menschen, die Hilfe in besonderen Notlagen brauchen. Ein großer Teil der zur Verfügung stehenden Mittel der Stiftung wird für Einzelbeihilfen für unverschuldet in Not geratene Menschen verwendet, ein weiterer Teil für die Unterstützung von Organisationen, die sich der Hilfe für solche Menschen verschrieben haben.
Professor Herrmann Auer-Stiftung
Die Stiftung hilft ebenfalls Menschen, die in einer finanziellen Notlage sind.
Ernst Jakob-Henne-Stiftung
Die Stiftung gibt hilfsbedürftigen Menschen finanzielle Unterstützung.
Uwe Seeler Stiftung
Die Stiftung unterstützt unschuldig in Not geratene Menschen mit einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung.
Kurt-Graulich-Stiftung „Helfen in Not“
Die Stiftung unterstützt Menschen mit einer körperlichen oder psychischen Erkrankung und fördert einzelne soziale Einrichtungen und Projekte.
Marianne Strauss-Stiftung
Die Stiftung unterstützt Familien und Einzelpersonen, die unverschuldet in Not geraten sind.
Wir verstehen uns…
… als „Wegweiser im Informationsdschungel“ und als Dienstleister in allen Fragen „rund ums Auto“ für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.